Aufgabenfelder eines Notars
Ein Notar ist ein Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsgeschäften. Dabei ist er zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn von einem Rechtsanwalt unterscheidet. Seit dem Jahr 2002 bin ich als Notar in Viernheim zugelassen und ihr Ansprechpartner für u.a. folgende Angelegenheiten:
- Beurkundung von Rechtsgeschäften und die Beglaubigung von Unterschriften
- Grundstücksrecht (z. B. Beurkundung von Grundstücksübertragungen)
- Erbrecht (z. B. Beurkundung von Testamenten)
- Familienrecht (z. B. Beurkundung von Vorsorgevollmachten, Eheverträgen und Scheidungsfolgereglungen)
- Gesellschaftsrecht (z. B. Gründungen von Gesellschaften wie GmbHs, Beurkundung von Aktiengesellschaften oder Anmeldung im Handels- und Vereinsregister)
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.notar.de/der-notar/berufsbild.
Der Notar ist gemäß § 17 I S. 1 Bundesnotarordnung (BnotO) gesetzlich verpflichtet, für seine Tätigkeit die nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen zu erheben – nicht mehr und nicht weniger. Jede Art von Gebührenvereinbarungen ist unzulässig.
Meine Rechtsgebiete
Als Rechtsanwalt bin ich auf folgende Rechtsgebiete spezialisiert:
- Immobilienrecht
- Erbrecht
- Gesellschaftsrecht
- Verkehrsrecht
Gerne können Sie mich jederzeit bei Fragen kontaktieren.